Zuwanderung

11.03.2022 Spendenaufruf

Spendenaufruf

Liebe Duisburgerinnen und Duisburger,

seit dem 24. Februar erleben wir nun etwas, was die meisten von uns bisher nicht erfahren mussten: Es herrscht Krieg in Europa, und dieser Krieg ist keine Auseinandersetzung zwischen verfeindeten Völkern. Es ist Putins Krieg.

Unser aller Entsetzen über diesen Angriff auf Freiheit, Demokratie und Menschenrechte ist riesig. Doch wir verharren nicht in diesem Entsetzen. Wir handeln. Ihre Bereitschaft, den ge-flüchteten Menschen direkt vor Ort zu helfen, ist überwältigend. Gerne möchten wir diesem Wunsch entgegenkommen.

So hat die Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände unter der Federführung des Paritätischen und mit der Unterstützung des Oberbürgermeisters Sören Link sowie der Sparkasse Duisburg ein Konto mit dem Namen „Duisburg hilft“ eingerichtet. Mit dem Geld, das auf diesem Konto eingeht, wird direkt den Geflüchteten aus der Ukraine geholfen, die zu uns nach Duisburg kommen. Sie sollen sich in unserer Stadt nach all den traumatischen Erfahrungen sicher fühlen und ein menschenwürdiges Leben führen können.

Daher freuen wir uns, wenn Sie dieses Ziel mit einem Beitrag unterstützen würden:

Konto: Duisburg hilft

IBAN: DE72 3505 0000 0200 9200 98

Sparkasse Duisburg

Wir danken Ihnen herzlich für Ihren Einsatz,

Ihre Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege Duisburg

Download per Pdf-Datei

2022-03-10_Spenden-Appell Hilfe Gefluechtete AG Wohlfartsverbaende Duisburg

11.01.2022 Spendenaufruf

Spendenaufruf

Liebe Duisburgerinnen und Duisburger,

seit dem 24. Februar erleben wir nun etwas, was die meisten von uns bisher nicht erfahren mussten: Es herrscht Krieg in Europa, und dieser Krieg ist keine Auseinandersetzung zwischen verfeindeten Völkern. Es ist Putins Krieg.

Unser aller Entsetzen über diesen Angriff auf Freiheit, Demokratie und Menschenrechte ist riesig. Doch wir verharren nicht in diesem Entsetzen. Wir handeln. Ihre Bereitschaft, den ge-flüchteten Menschen direkt vor Ort zu helfen, ist überwältigend. Gerne möchten wir diesem Wunsch entgegenkommen.

So hat die Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände unter der Federführung des Paritätischen und mit der Unterstützung des Oberbürgermeisters Sören Link sowie der Sparkasse Duisburg ein Konto mit dem Namen „Duisburg hilft“ eingerichtet. Mit dem Geld, das auf diesem Konto eingeht, wird direkt den Geflüchteten aus der Ukraine geholfen, die zu uns nach Duisburg kommen. Sie sollen sich in unserer Stadt nach all den traumatischen Erfahrungen sicher fühlen und ein menschenwürdiges Leben führen können.

Daher freuen wir uns, wenn Sie dieses Ziel mit einem Beitrag unterstützen würden:

Konto: Duisburg hilft

IBAN: DE72 3505 0000 0200 9200 98

Sparkasse Duisburg

Wir danken Ihnen herzlich für Ihren Einsatz,

Ihre Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege Duisburg

Download per Pdf-Datei

2022-03-10_Spenden-Appell Hilfe Gefluechtete AG Wohlfartsverbaende Duisburg

03.03.2018 Abschiebungen nach Afghanistan

In der Sitzung des Rates der Stadt Duisburg am 5. März 2018 lag ein Antrag zur Beschluss-fassung vor, demzufolge der Rat die Verwaltung auffordern sollte, alle Möglichkeiten zu nutzen, Abschiebungen nach Afghanistan nicht zu vollziehen, und zugleich die Landesregierung aufzu-fordern, Abschiebungen nach Afghanistan vorerst auszusetzen.

Hintergrund dieses Antrags ist, dass zwar die Gesetzgebung des Bundes in Verbindung mit der Praxis des Bundesamtes für Migration und Flucht die Abschiebung in bestimmte Regionen Afghanistans formal rechtlich ermöglicht, dass gleichwohl aber von zahlreichen renommierten internationalen Organisationen die Sicherheitslage in Afghanistan als katastrophal und für Ab-geschobene als unmittelbar lebensbedrohend eingeschätzt wird. Dies ist auch die überein-stimmende Bewertung der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege.

Dass im Rahmen von geltendem Recht und Gesetz für zuständige Behörden in dieser Frage sehr wohl Ermessenspielräume bestehen, erweist sich nicht nur daran, dass Abschiebungen nach Afghanistan derzeit in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Thüringen und Bremen unter Verweis auf die Sicherheitslage zurückgestellt sind, sondern auch daran, dass ähnliche Anträge wie der an den Duisburger Stadtrat bereits von den Räten in den NRW-Kommunen Düsseldorf, Köln, Bielefeld, Dortmund und Witten beschlossen worden sind.

In Duisburg ist der Antrag mit den Stimmen der Ratsfraktionen der SPD und der CDU abgelehnt worden. Die Entscheidung, mit der man wohl glaubt, den rechtspopulistischen und rechts-radikalen Kräften in Duisburg Stimmen abjagen zu können, wird im Gegenteil diese Kräfte stärken. Die Möglichkeit, in einer wichtigen klärungsbedürftigen Frage der Asylpraxis eine Atempause einzulegen, ist vertan worden. Das ist Wasser auf die Mühlen derer, die in unserer Republik das vor dem Hintergrund unserer Vergangenheit so kostbare Gut des Asylrechts immer weiter aushöhlen und schließlich abschaffen wollen.

Der Rat fällt mit der Ablehnung des Antrags auch der Kommunalverwaltung in den Rücken, die sich gerade in Fragen des Asyls und der Integrationspraxis unter enormen personellen Anstren-gungen stets bemüht, der vom Gesetz gebotenen Beurteilung des Einzelfalls gerecht zu werden.

Vor dem Hintergrund der guten Zusammenarbeit zwischen Stadt und Verbänden in dem für unser Gemeinwesen so zentralen Handlungsfeld von Zuwanderung und Integration sieht sich die Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände mit Bedauern zu der Feststellung gezwungen, dass die Glaubwürdigkeit der Stadt Duisburg Schaden genommen hat.

Download: Stellungnahme als PDF

09.06.2017 Abschiebung von Bivsi Rana nach Nepal

Mit großer Empörung haben die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege in Duisburg die Abschie-bung der minderjährigen, in Deutschland geborenen und aufgewachsenen Bivsi Rana nach Ne-pal sowie die entwürdigen Umstände, unter denen diese Abschiebung exekutiert wurde, zur Kenntnis genommen.

Die Verbände bestreiten nicht, dass der Vorgang rein juristisch „wasserdicht“ ist. Uns ist auch bewusst, dass die Eltern des Mädchens gegen Gesetze verstoßen haben und damit eine Mitver-antwortung für die Ereignisse tragen. Die Verbände haben jedoch starke Zweifel, ob es nicht für die beteiligten kommunalen und Landesbehörden Ermessensspielräume der Menschlichkeit gegeben hätte, die in diesem Fall nicht ausgeschöpft worden sind.

Die Verbände, die selbst seit Jahrzehnten in der Beratung von Asylsuchenden und anderen Zu-wandernden praktische Erfahrung haben, sind davon überzeugt, dass die gesamte Angelegen-heit einschließlich der familiären Begleitumstände hätte vermieden werden können, wenn die Betroffenen hinsichtlich ihrer Rechte und Pflichten fachlich korrekt und kompetent beraten worden wären. Auf eine solche Beratung hinzuweisen und hinzuwirken, ist auch Aufgabe der kommunalen Stellen einschließlich der Ordnungsbehörden.

Die Verbände begrüßen, dass Herr Oberbürgermeister Sören Link sich nunmehr für eine Rück-kehrmöglichkeit von Bivsi Rana einsetzen will, weisen aber aus Erfahrung darauf hin, dass dies rechtlich und praktisch noch viel schwieriger ist, als von vornherein die Abschiebung zu vermei-den. Die Verbände begrüßen auch, dass die Duisburger Bundestagsabgeordnete Frau Bärbel Bas die Angelegenheit öffentlich als Folge unserer völlig unzureichenden Zuwanderungsgesetz-gebung gebrandmarkt hat, weisen aber darauf hin, dass diese Einsicht für die Politik eigentlich nicht neu sein dürfte.

Die Verbände hoffen, dass die Abschiebung von Bivsi Rana das Signal dafür gibt, die gewachs-ene und nur dem erstarkenden Rechtspopulismus in die Hände spielende Abschiebungshysterie wieder aufzugeben und stattdessen endlich für faire, zügige und vernünftige Bedingungen le-galer Zuwanderung in Deutschland zu sorgen. Es ist nicht das erste Mal, dass etwas, das formal rechtens ist, trotzdem Unrecht ist.

Download: Stellungnahme als PDF

13.01.2017 Konkretionen zum kommunalen Integrationskonzept

Die Verbände begrüßen das vorliegende kommunale Integrationskonzept als Grundlage und Rahmen der in Duisburg zu ergreifenden integrationspolitischen Maßnahmen. Das Konzept analysiert die aktuelle und künftige Situation der Stadtgesellschaft als Zuwanderungsgesell-schaft zutreffend. Es listet die vorhandenen Konzepte sowie die bestehende Vielfalt der Maß-nahmen und Initiativen vollständig auf. Es stellt viele richtige und wichtige Forderungen auf, die jedoch weitgehend zunächst noch auf der Ebene von Absichtserklärungen verbleiben („man müsste…, man sollte…, man könnte…“)

  • Offen ist für die Verbände nach wie vor die Frage, wie ein kommunales Gesamtkonzept stra-tegisch gesteuert und hinsichtlich der Resultate kontrolliert und evaluiert werden soll. Das Kom-munale Integrationszentrum ist dazu als nicht weisungsbefugte Stabsstelle strukturell (!) nicht in der Lage. Die Verbände schlagen vor, dass eine bzw. einer der Beigeordneten künftig dezidiert die Aufgaben eines „Integrationsdezernats“ übernimmt und als Entscheider bzw. Entscheiderin notwendige Maßnahmen auf den Weg bringt, den Output kontrolliert und gegebenenfalls not-wendige Korrekturen der Zielsetzungen veranlasst.
  • Unterhalb der Entscheidungsebene in den Grundsatzfragen ist mit der notwendigen Koordi-nation der Einzelmaßnahmen in den verschiedenen Handlungsfeldern ein gesamtstädtisches Gremium, wie nach Meinung der Verbände die bisherige Erfahrung zeigt, überfordert. Dies ist vielmehr eine sozialräumlich zu lösende Aufgabe. Die Verbände schlagen vor, in zunächst etwa fünf modellhaft auszuwählenden Sozialräumen umgehend ein Quartiersmanagement einzu-setzen. Die entsprechende berufliche Qualifikation dafür ist primär nicht im Bereich der sozialen Arbeit oder der Stadtverwaltung zu suchen; benötigt werden vielmehr dezidiert Stadtentwickler bzw. Stadtentwicklerinnen, auf deren Analysen und Vorschläge hin dann Maßnahmen in den wesentlichen Handlungsfeldern Bildung, Arbeit, Wohnen und Gesundheit vor Ort koordiniert und umgesetzt werden können. Dabei sollten das Wissen und die Möglichkeiten der jeweils im Quar-tier langjährig tätigen Organisationen besondere Berücksichtigung finden. Auf diese Weise wer-den nicht einfach nur flüchtlings- bzw. migrationsspezifische Integrationsziele verfolgt, sondern diese werden Teil einer Verbesserung der Lebensqualität im Quartier insgesamt.
  • Insbesondere in den fünf noch zu benennenden Sozialräumen muss die Bildungs- und Schul-situation für alle jungen Menschen verbessert werden. Dazu gehört nicht nur das Vorhalten von ausreichenden Kindertageseinrichtungs- und Schulplätzen; diese müssen auch personell und sachlich bevorzugt ausgestattet sein, um soziale Benachteiligungen auszugleichen. Insgesamt muss für die Teilhabe an Bildung geworben und motiviert werden, zugleich muss die Schul-pflicht ordnungsrechtlich durchgesetzt werden.
  • Die Verbände schlagen des Weiteren vor, viel stärker als bisher auf handlungsfeldübergreifende Konzepte zu setzen. Das gilt insbesondere für die enge Verbindung von Spracherwerb und Berufsbildung (statt aus beidem im Wesentlichen ein Nacheinander zu machen). Es ist möglich, hierzu auf Ebene der Stadt in trägerübergreifender Kooperation Modellprojekte zu schaffen, die sich konzeptionell nicht nachgängig an irgendwelchen „Förderkriterien“, sondern an einem ge-mäß dem Bedarf im Sozialraum zu entwickelnden Curriculum und entsprechenden verbind-lichen didaktischen Grundsätzen orientieren.
  • Die Verbände weisen darauf hin, dass bei den im kommunalen Integrationskonzept erhobenen Forderungen insgesamt stärker als bisher darauf geachtet werden muss, einzelne Maßnahmen und Ziele sowohl altersspezifisch als auch herkunftsspezifisch nach Zielgruppen auszudifferen-zieren und, insbesondere bei der kurzfristig kaum möglichen Integration in den ersten Arbeits-markt, realistische Zeitziele vorzugeben.
  • Die Verbände zeigen außerdem als Problem an, dass das Schlüsselhandlungsfeld der Arbeits-marktintegration strukturell bis auf weiteres daran leiden wird, dass die Kommune keinen Zu-griff auf die Arbeitsverwaltung hat. Die Agentur für Arbeit wird sich prinzipiell von keiner städt-ischen Stelle in irgendeiner Weise „koordinieren“ lassen. Die Stadt ist gut beraten, wenn sie an dieser Stelle nicht so tut, als ob es mehr geben könne als informellen Austausch. Was hingegen dringend erprobt werden muss, ist ein „kurzer Draht“ zwischen den mit der Integration befass-ten städtischen und fei- gemeinnützigen Trägern und einzelnen Arbeitgebern im Bereich des Handwerks, des Handels und des Gewerbes.
  • Ein ungelöstes konkretes Alltagsproblem ist die Situation der wachsenden Zahl von nicht-krankenversicherten Zuwandernden. Aus Sicht der Verbände muss die Stadt Duisburg unbe-dingt einen Weg zur Einrichtung eines entsprechenden Notfalls-Fonds finden. Der Verweis auf die Kassenlage darf angesichts der andernfalls zu erwartenden Folgekosten an dieser Stelle keine Rolle spielen.
  • Die öffentlichen und frei gemeinnützigen Regeldienste nach den Sozialgesetzbüchern müssen allen Menschen, die in Duisburg leben, offen stehen. Die Diskussion um interkulturelle Öffnung und Mehrsprachigkeit, um die „Amtssprache Deutsch“ und die sogenannte „Leitkultur“ muss entideologisiert werden. Die Verbände halten es für unabdingbar, dass gewährleistet und kon-trolliert wird, dass alle öffentlich geförderten Dienste dem tatsächlich vorhandenen Bedarf entsprechend aufgestellt sind und kein Rat- und Hilfesuchender abgewiesen wird.

Download: Stellungnahme als PDF

18.11.2016 Was muss ein kommunales Integrationskonzept leisten?

Ausgangspunkt jeder Überlegung zu einem kommunalen Integrationskonzept sind nicht „die Flüchtlinge“ oder „die Zuwandernden“, sondern die Veränderung der Stadtgesellschaft. Ziel-setzung jeder Überlegung zu einem kommunalen Integrationskonzept ist ein inklusives Ver-ständnis der Stadtgesellschaft: Alle, die in Duisburg leben, gehören dazu. Alle sind Bürgerinnen und Bürger der Stadt.

Grundlegende Prinzipien

Deutschland ist ein Einwanderungsland. Einwanderung ist ein gesamtgesellschaftlicher und damit gesamtstädtischer Prozess, der nicht irgendwann „zu Ende“ ist, sondern fortwährend sich wandelnde Aufgaben hervorbringt. Integration muss deshalb als eine stets aktuelle, drängende, bleibende und zukunftsweisende Frage der Stadtpolitik anerkannt und öffentlich kommuniziert werden.

Duisburg bietet wirksamen Schutz vor jeder Form von rassistisch, religiös, sozial oder ander-weitig motivierter Gewalt und gibt Hassreden keinen Raum. Es macht keinen Unterschied, ob Initiatoren von Hass und Gewalt neu zugewandert sind, schon länger oder schon immer hier leben und welchem Teil innerhalb der Stadtgesellschaft sie sich zugehörig fühlen. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Das Grundgesetz gilt uneingeschränkt für alle, die hier auf Dauer oder vorübergehend hier leben. Das Grundrecht auf Asyl steht nicht zur Diskussion.

Duisburg steht für die Wahrung kultureller und religiöser Vielfalt. Es gibt keine Leitkultur. Kultu-relles und religiöses Leben, das bei uns schon länger oder schon immer gepflegt wurde, ist ge-nauso dem Wandel unterworfen wie kulturelles und religiöses Leben, das erst vor Kurzem bei uns Fuß gefasst hat. Religions- und Weltanschauungsfreiheit enden, wo die geltenden Gesetze des Rechtsstaats theoretisch in Frage gestellt oder praktisch verletzt werden, gleichgültig, aus welchen Motiven und Überzeugungen dies geschieht.

Integration ist weder eine einseitige Aufgabe noch eine einseitige Bringschuld, sondern ein Pro-zess zwischen Beteiligten, der von den Prinzipien des Förderns und Forderns geleitet ist. Alle Beteiligten auf allen Seiten dürfen nicht überfordert werden. Ein Integrationskonzept ist auf Gelingen angelegt. Es misslingt jedoch, wenn die für das Leben der Stadtgesellschaft Verant-wortlichen keine umfassende systematische Integrationspraxis anbieten können oder wollen. Es misslingt ebenfalls, wenn diejenigen, die zuwandern, sich nicht integrieren können oder wollen.

Misslingende Integration kann ordnungspolitische Maßnahmen nach sich ziehen. Diese sind nicht Teil eines Integrationskonzepts. Umgekehrt ist es nicht Sinn und Ziel eines Integrations-konzepts, legitime ordnungspolitische Maßnahmen zu denunzieren oder zu verhindern.

Globale Ziele

Integration wird nicht dem Zufall überlassen, sondern gezielt ermöglicht und eingefordert. Kompetenzen werden von einer weisungsbefugten Stelle der Stadtverwaltung gebündelt. Der Zuständigkeitsdschungel wird beendet.

Ausgangspunkt ist die Einrichtung eines „Willkommenscenters“, wo Zuwandernde nicht nur „untergebracht“, sondern wo die städtischen Abläufe erläutert, die Anliegen und Bedarfe der Zuwandernden erfragt und diese an die zuständigen Stellen verwiesen werden. Es gilt, von der Ankunft in Duisburg bis zum Bezug eigenen Wohnraums und der Aufnahme einer Arbeit oder einer Beschäftigung „Förderketten“ aufzubauen.

Grundlegend ist die Gewährleistung von Bildung, Arbeit und Wohnung. Höchste Priorität hat der Spracherwerb. Wer zuwandert, muss Deutsch lernen. Es muss eine Strategie für ein flächen-deckendes Angebot in Kindertageseinrichtungen, Schulen und Sprachschulen zum Erlernen der deutschen Sprache geben. Umgekehrt muss die fremdsprachige Kompetenz aller Behörden, Organisationen und Verbände erhöht werden.

Zuwandernde und Zugewanderte werden unter Ausschöpfung aller rechtlichen Gegebenheiten so schnell wie möglich wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger in den sozialen Regelsystemen versorgt. Dazu müssen alle Regeldienste interkulturell geöffnet werden. Diese Öffnung sollte künftig Kriterium zur Gewährung öffentlicher Mittel sein.

Zuwandernde müssen zur Wahrnehmung von Eigenverantwortung befähigt werden („Empower-ment“). Dafür benötigen sie Unterstützung bei der Artikulation und Durchsetzung ihrer Inter-essen sowie bei der Wahrnehmung ihrer Rechte und Pflichten, die sich aus den hier geltenden Gesetzen und Vorschriften ergeben. Empowerment setzt voraus, dass der Einzelfall angefasst, die individuelle Lage erkannt und Gruppenzuweisungen entgegen gewirkt wird.

Zuwandernde sind ebenso wie alle sozial Benachteiligten, die in der Stadtgesellschaft leben, Ausbeutungs- und Missbrauchs-Strukturen ausgesetzt (Wohnraumspekulation, Schwarzarbeit, betrügerische Verträge usw.). Solchen Strukturen müssen die Grundlagen entzogen werden. Sie müssen strafrechtlich verfolgt werden. Dabei ist es unerheblich, ob die Täter schon immer hier heimisch oder selbst zugewandert sind.

Ziele im Einzelnen

Bildung

  • Duisburg wird als Bildungsstandort aufgebaut (Durchsetzung des Rechtsanspruchs auf Kita-Betreuung, effiziente Sprachförderung vor Schuleintritt, Bildungsangebote im Vorfeld des Schul-eintritts bis zur Bereitstellung eines Schulplatzes, Förderung des Zugangs zu schulischer und beruflicher Ausbildung, Minimierung der Dauer bis zum Eintritt)
  • Bildung wird interkulturell verstanden und berücksichtigt die in Duisburg gewachsenen Tradi-tionen ebenso wie die Lebensleistungen von Zuwandernden.
  • Nachholende „Integrationspakete“ für schon länger hier lebende Zugewanderte, denen bisher kein praktikables Angebot insbesondere zum Spracherwerb und zur kulturellen Orientierung gemacht wurde, sind einzurichten.
  • Die Segmentierung von Angeboten und Einrichtungen der allgemeinen Bildung, Berufsbildung und arbeitsmarktnahen Qualifizierung wird abgebaut. Stattdessen werden für alle jungen Men-schen in Duisburg Bildungsketten geschaffen und institutionell gesichert, die Berufsorientierung ausgebaut sowie der Übergang in Beschäftigung unterstützt und begleitet.

Arbeit

  • Die Kommune betreibt eine aktive Arbeitsmarktpolitik.
  • Lokale Unternehmen werden in die Mitverantwortung für die Gestaltung des lokalen Arbeits-marktes genommen.
  • Jobcenter und Arbeitsagentur haben die primäre Aufgabe, gezielte Wege der Existenzsicherung für alle erwerbslosen und am Arbeitsmarkt benachteiligten Duisburgerinnen und Duisburger zu erschließen; ein gegenseitiges Ausspielen unterschiedlicher „Gruppen“ untereinander findet nicht statt.
  • Integration findet über Beschäftigung statt. Angebote eines zweiten Arbeitsmarktes werden für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Duisburg geschaffen. Es wird in aktive Beschäftigung statt in passiven Transferleistungsbezug investiert.

Wohnung

  • Jeder Mensch wird im Kontext einer gezielten Wohnraumpolitik menschenwürdig unterge-bracht.
  • Die Bildung von sozialen Brennpunkten wird vermieden.
  • Die Übernahme von Verantwortung für den eigenen Sozialraum und die Nachbarschaft wird gefördert. Die Menschen sollen die Quartiere selbst aktiv gestalten und müssen dazu befähigt werden.
  • Das Wohnumfeld wird als primäre Integrationsinstanz begriffen (Förderung von Nachbar-schaften und Vereinen, klassisches Streetwork bis hin zur Einrichtung von mobilen Sozialraum-büros mit kostengünstigen Verwaltungswegen, die allen Bürgerinnen und Bürgern zugute-kommen). Integrationsleistungen erbringen sowohl die, die „schon da“ sind, als auch die, die „neu dazukommen“; beide benötigen Unterstützung, um Überforderungssituationen zu ver-meiden.
  • Hausräumung und Hausschließungen sind ultima ratio zur Vermeidung und Bekämpfung von Spekulation und Kriminalität; Priorität hat das Ziel, vorhandenen Wohnraum nicht zu verknap-pen, sondern dem hohen Platzbedarf großer Familien kreativ entgegenzukommen und diese aktiv dafür in die Verantwortung zu nehmen.
  • Zuwandernde werden in die Gestaltung bzw. Sanierung ihrer Wohnungen und ihres Wohnum-feldes einbezogen, am besten in Verbindung mit Qualifizierungsmaßnahmen bzw. der Heran-führung an den örtlichen Arbeitsmarkt.

Gesundheit

  • Ein Notfallfonds für Nichtkrankenversicherte wird eingerichtet.
  • Menschen werden für die Folgen von Traumatisierungen und Gewalterfahrungen sensibilisiert; Angebote für Traumatisierte, insbesondere für Kinder und Jugendliche, werden bereitgestellt.

Spezifische integrationspolitische Maßnahmen

  • Aufenthaltsrechtliche Fragen werden umgehend geklärt.
  • Kettenduldungen werden beendet.
  • Zuwandernde, die freiwillig in ihre Herkunftsländer zurückkehren wollen, erhalten ein entsprech-endes Rückführungsmanagement; Städte- oder Regionalpartnerschaften zwischen Duisburg und denjenigen Gebieten im Ausland, aus denen besonders viele Zuwandernde zu uns kommen, werden herbeigeführt.
  • Projekte werden nicht durch neue Projekte ersetzt bzw. ergänzt, sondern erfolgreiche Maßnah-men werden in Regelhaftigkeit überführt.

Flankierende Maßnahmen

  • Die Kommunalpolitik übernimmt aktive Verantwortung für ein breites und kontinuierlich öffent-lich wirksames „Bündnis für Integration“.
  • Die Kommunalverwaltung, die Organisationen und die Verbände nutzen sämtliche überörtlichen Möglichkeiten zur Stärkung der sozialen Regeldienste.

Download: Stellungnahme als PDF

12.07.2016 Entwicklung eines kommunalen Integrationskonzepts

Bereits am 1. Dezember 2015 hatten sich die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege mit einer öffentlichen Erklärung an Politik und Verwaltung mit der Aufforderung gewandt, „eine mittel-fristige strategische Planung vorzunehmen, die alle Lebensbereiche der Alt- und Neubürger des Gemeinwesens mit einschließt“. Bei allem Verständnis für die extrem schwierigen Rahmen-bedingungen, unter denen insbesondere die Sozialverwaltung arbeitet, und in voller Würdigung des Arbeitseinsatzes der in der Verwaltung Beschäftigten hatten die Verbände darauf hinge-wiesen, dass es auf Dauer nicht genügt, im „Krisenmodus“ zu verharren, sondern dass ein kommunaler Masterplan entwickelt werden muss, welcher der Integration der bei uns zuwan-dernden Menschen dient, ohne die nach wie vor vorhandene und seit vielen Jahren in Duisburg bestehende schwierige soziale Gemengelage insgesamt auszublenden.

Heute stellen die Verbände fest, dass diese Forderung nach wie vor uneingelöst ist. Die Situ-ation stellt sich uns wie folgt dar:

  1. Der Oberbürgermeister hat kurz vor Weihnachten eine alle relevanten Handlungsfelder umfas-sende Koordinierungsgruppe „Integration und Asyl“ berufen. Die Institutionen, die dort zusam-menarbeiten soll, sind aber mit ihrem laufenden Geschäft bereits stark überlastet; so muss beispielsweise das Kommunale Integrationszentrum (KI), dem die Federführung der Koordi-nierungsgruppe übertragen ist, gleichzeitig die Voraussetzungen zur Beschulung minderjähriger Flüchtlinge schaffen.
  2. Ebenfalls unter Federführung des KI wird seit Jahren versucht, ein Integrationskonzept zu erar-beiten; daran sind auch Mitarbeitende der Wohlfahrtsverbände beteiligt, die aber zunehmend am Gelingen des Vorhabens zweifeln.
  3. Die Frage nach Integration wird im Grunde nur noch mit Blick auf Flucht und Asyl gestellt. Die Integration von fast 20.000 Menschen aus Südosteuropa, die inzwischen in Duisburg leben und die Stadtgesellschaft in einem Maße fordern wie in keiner anderen bundesdeutschen Großstadt, wird politisch weitgehend ausgeblendet.

So kann es aus Sicht der Verbände nicht weitergehen.

Eine abgestimmte Strategie und ein schlüssiges Konzept zur Integration sind dringend erforder-lich, nicht zuletzt auch, um alle Handelnden innerhalb der Stadtgesellschaft einvernehmlich in gleiche Richtung und mit gleicher Zielsetzung auf den Weg zu bringen.

Wir erkennen und würdigen den Einsatz, den das KI an den Tag legt, um den vielfältigen Erwar-tungen, die man ihm gegenüber hegt, zu genügen. Wir erkennen aber auch, dass das KI als nie-mandem gegenüber weisungsberechtigte Stabsstelle strukturell gar nicht in der Lage ist, not-wendige Schritte zur Ausarbeitung und Umsetzung eines Integrationskonzepts durchzusetzen.

Wir schlagen deshalb vor, folgende Schritte zu unternehmen:

  1. Mit der konkreten Aufstellung des Integrationskonzepts wird eine dazu geeignete externe Agen-tur beauftragt, die ihre Aufgabe analog zu dem bewährten Weg der Erstellung der kommunalen Sozialberichte bearbeitet. Unter ihrer Federführung können die bereits bestehenden fachlichen Diskussionsprozesse zielgerichtet weitergeführt werden.
  2. Das Thema Integration braucht in Duisburg ein Gesicht. Die Leitung der damit zu befassenden Arbeitszusammenhänge wird daher als Chefsache einem oder einer der städtischen Beigeord-neten übertragen, der oder die in Abstimmung mit dem Verwaltungsvorstand und im direkten Auftrag des Oberbürgermeisters die notwendigen Kooperationsprozesse steuert. Geschäfts-führend wird ihm bzw. ihr das KI zur Unterstützung beigegeben.
  3. Der Rat der Stadt berät und beschließt dazu so schnell wie möglich eine Zielvorgabe einschließ-lich eines Zeitrahmens.

Die Verbände gehen davon, dass diese neue Arbeitsstruktur unmittelbar nach den Sommer-ferien in Gang gesetzt werden kann. Zu einer vertiefenden Erörterung mit dem Herrn Ober-bürgermeister stehen wir gern und jederzeit zur Verfügung.

Download: Stellungnahme als PDF

18.01.2013 Zuwanderung aus Südosteuropa

Seit 2007 erlebt die Stadt Duisburg wie viele andere Kommunen in Deutschland eine deutliche Zunahme der Zuwanderung aus den neuen EU-Ländern. Migration nach Deutschland veränderte sich damit grundsätzlich: Kamen früher vorrangig Menschen aus der Türkei und aus der ehema-ligen Sowjetunion zu uns, sind es heute verstärkt und mit monatlich steigender Tendenz Men-schen aus den Beitrittsländern Polen, Rumänien und Bulgarien. Dieser Zustrom von EU-Binnen-migranten, die alle mit der Hoffnung kommen, ihre wirtschaftliche und persönliche Lebens-situation zu verbessern, wird sich auch in diesem Jahr fortsetzen und nach Einschätzung der Duisburger Wohlfahrtsverbände mit der Einführung der uneingeschränkten Freizügigkeit („Schengen-Abkommen“) nach dem 1. Januar 2014 noch weiter anwachsen.

Die Europäische Union hat der Bundesrepublik Deutschland seinerzeit 7 Jahre Zeit gegeben, um das hiesige Sozialsystem und den Arbeitsmarkt auf die EU-Erweiterung einzustellen. Wie wir alle beobachten konnten, blieb diese Zeit ungenutzt. Die Duisburger Wohlfahrtsverbände erwar-ten auch für das begonnene Jahr 2013 insbesondere von den zuständigen Stellen bei Bund und Land keinen grundsätzlichen Kurswechsel. Ganz offensichtlich wird so getan, als ob es das an-gesprochene Zuwanderungsphänomen nicht gäbe.

Die Zukunftsaufgabe der Integration von zuwandernden Menschen aus dem EU-Raum wird die Duisburger Stadtgesellschaft mit ihren Möglichkeiten und Mitteln alleine stemmen müssen.

Es sind, anders als manchen vorschnellen öffentlichen Verlautbarungen zu entnehmen ist, keine zusätzlichen Gelder von der EU, vom Bund oder vom Land für die Stadt Duisburg zu erwarten, jedenfalls nicht in nennenswertem Umfang. Das ändert sich auch nicht durch Papiere mit ge-druckten Handlungsempfehlungen, mögen diese auch noch so gut und sinnvoll sein. Es zählen allein sichtbare und konkrete Aktivitäten zur Bewältigung der Situation.

Die Duisburger Stadtgesellschaft wird sich der Herausforderung zur Integration immer neuer und wechselnder Zuwanderungsgruppen stellen müssen. 

Das hat sie auch schon in der Vergangenheit getan und war immer dann besonders erfolgreich, wenn sich die Bemühungen zur Integration auf möglichst viele Einwohnerinnen und Einwohner stützen konnten. Es geht und ging immer auch darum, neue Bürgerinnen und Bürger für Duis-burg zu gewinnen. Diejenigen, die bereits vor Jahrzehnten neu zu uns kamen, haben sich und uns oft die Frage gestellt: Wie lange bleiben wir Migranten? Wann werden wir dazugehören? Heute sind diese Zuwanderer von damals selbst schon Teil der Aufnahmegesellschaft. Das ist ein richtiger Schritt in Richtung praktizierter Normalität und gelebter Integration.

Migration und Zuwanderung ist ein permanenter Prozess, der seinen Abschluss eben nicht mit der klassischen Arbeitsmigration („Gastarbeiter“) oder mit der späteren Heiratsmigration fand. Auch Armutsmigration innerhalb und außerhalb der EU gehört dazu. Und im Rahmen der EU-Wirtschaftskrise sind wir erst am Anfang von Arbeitnehmerwanderungsbewegungen. Die Ge-staltung und Unterstützung des freien Zugangs zum Binnenarbeitsmarkt ist nach geltendem Recht genauso eine Schlüsselaufgabe der EU wie etwa die Bankenrettung. Konstante Zuwan-derung stellt deshalb bald, wenn nicht sogar schon jetzt, eine gesellschaftliche Normalität dar, auf die wir uns einrichten müssen.

Eine Ethnisierung der Neuzuwanderung, die real bestehende Integrationsprobleme vorrangig oder ausschließlich mit Herkunft oder Volkszugehörigkeit begründet, ist weder realitätsbezogen noch hilfreich. 

In den Jahren der Arbeitnehmeranwerbung aus dem ehemaligen Jugoslawien sind beispiels-weise Tausende von Roma als Arbeiter zu uns gekommen – und wir haben sie nicht einmal be-merkt. Duisburg hat im Kern kein „Problem mit Sinti und Roma“, sondern die schwierige Aufga-be, soziale und ökonomische Unterschiede zu überwinden, ohne auf entsprechende finanzielle Unterstützung zurückgreifen zu können!

Bildungsgerechtigkeit und -chancen für alle Duisburger Kinder und Jugendliche herzustellen, ge-hört dabei zu den elementaren Voraussetzungen. Stattdessen erleben wir jetzt seit Jahren Neu-zuwanderung, ohne dass sich das Schulsystem ausreichend auf diese Situation eingestellt hätte. Permanent existiert eine Warteliste mit Minderjährigen, die auf einen Schulplatz warten. Ein völliges Unding ist, wenn die Kindergeldkasse eine Schulbescheinigung zur Auszahlung von Leistungen verlangt und gleichzeitig das Kind überhaupt keinen Schulplatz zugewiesen be-kommt.

Der unzureichenden Funktionsweise des Bildungssystems entspricht eine Sozialgesetzgebung, die zulässt, dass Menschen, die völlig legal unter uns leben, über Jahre ohne ausreichende Grundversorgung mit Nahrung, Wohnraum, Kleidung und medizinischer Betreuung gelassen werden. Das ist einfach ungerecht und lässt sich keineswegs damit rechtfertigen, dass es unter den Zuwandernden zweifellos auch Menschen gibt, die sich in illegalen Bereichen bewegen. Natürlich müssen die bestehenden Gesetze in unserer Stadt eingehalten werden, und natürlich müssen ordnungsrechtliche Bestimmungen umgesetzt und durchgesetzt werden. Die gelegent-lich dazu geforderte „Task-Force“ reicht aber nicht aus, um das Zusammenleben wirklich positiv zu gestalten. Auch eine Vergraul- und Abschreckungsstrategie, mit der mancher vielleicht lieb-äugelt, kann weder den sozialen Frieden sichern noch weitere Zuwanderung verhindern.

Dieselben politisch Verantwortlichen, die angesichts des Beitritts von Rumänien und Bulgarien zur EU dem deutschen Arbeitsmarkt eine schützende und anpassende Übergangsphase bis Ende 2013 gönnen wollten, haben es zugelassen, dass in einer Stadt wie Duisburg Zehntau-sende von Menschen auf Dauer unterhalb des Hartz-IV-Niveaus leben. Da helfen auch die Ver-öffentlichungen von Armutsstudien nicht weiter, die von sogenannter „relativer Einkommens-armut“ ausgehen; sie spiegeln längst nicht mehr die Lebensrealität der Menschen in unserer Stadt wieder. Tatsächlich zeichnet sich statt angemessener Arbeitsmöglichkeiten die Existenz einer Schattenwirtschaft ab, die an der arbeitsrechtlichen Situation der Neuzuwanderer wirt-schaftlich profitiert und bedenkenlos ausnutzt, dass die Menschen, die zu uns kommen, über ihre Rechte als Arbeitnehmer vollkommen uninformiert und der Willkür ihrer „Arbeitgeber“ schutzlos ausgeliefert sind. Vielfach existieren mittlerweile auch Sozialleistungsansprüche (im Wesentlichen handelt es sich um aufstockende Leistungen für Selbstständige oder ergänzende Leistungen für Arbeitnehmer); hierüber sind Neuzuwanderer ebenfalls nicht ausreichend in-formiert.

Die Duisburger Wohlfahrtsverbände haben sich zwischenzeitlich auf den Weg gemacht und bieten selbstständig von sich aus den Menschen Hilfe und Unterstützung an. 

Sie nutzen ihre vorhandenen Ressourcen und Möglichkeiten, um den Menschen die Integration und das Leben in unserer Stadt zu erleichtern. Dazu gehören spezielle Angebote, beispielsweise für Frauen oder Kinder im ersten Grundschuljahr, ebenso wie die Öffnung der Regeldienste, bei-spielsweise in der Jugend- oder Familienhilfe – im Übrigen auch über die mit den Kostenträgern vereinbarten Kontingente hinaus. Die Verbände fassen ihre Angebote zusammen und erstellen eine Übersicht über die bereits vorhandenen Leistungen und Hilfen. 

Die Verbände sehen weitergehende Handlungsnotwendigkeiten, um sich auf die absehbare Zu-nahme von Zuwanderung vorzubereiten. Das Jahr 2013 wird von Politik und Verwaltung im All-gemeinen als Übergangszeit zur vollständigen Freizügigkeit betrachtet. Man muss sich aber klar machen, dass sich die soziale Situation der betroffenen Menschen ab dem 01.01.2014 nicht „zum Stichtag“ gravierend verändern wird. Wir müssen jetzt schon die Weichen für eine schnelle und umfangreiche Integration der Neuzuwanderer stellen.

Vorrangige Aufgabe ist es, den Zugang zu legalem Erwerbsleben zu ermöglichen. Dazu wiederum gehören als Voraussetzungen: 

  • der baldige Zugang zum Spracherwerb, 
  • die Einrichtung von ortsnahen Schulplätzen, 
  • die Verbesserung der medizinischen Versorgung der Neuzuwanderer, 
  • die Unterstützung bei der Findung von angemessen ausgestattetem Wohnraum und 
  • die Information über Rechte und Pflichten in Deutschland.

Im Zusammenhang des zuletzt genannten Punktes sollten sich die politischen Parteien und die Stadtöffentlichkeit klar machen, dass die Neuzuwanderer als EU-Bürger auch ein kommunales Wahlrecht in unserer Stadt haben!

Es steht außer Frage, dass die erheblichen Probleme, die mit den beschriebenen Integrations-aufgaben in einer ohnehin vielfach benachteiligten Stadt wie Duisburg verbunden sind, aus einer Gesetzgebung resultieren, die nicht in Duisburg gemacht worden ist.

Natürlich wären EU und Bund in der Handlungspflicht. Aber bis diese Frage, die auch ganz wesentlich von Wahlkämpfen, parteipolitischer Opportunität und mangelndem Handlungswillen abhängt, geklärt ist, kann unsere Stadtgesellschaft nicht warten. Wir selbst vor Ort müssen die Zukunft und das Zusammenleben gestalten, und zwar heute und aus eigener Kraft. Die Wohl-fahrtsverbände sind davon überzeugt, dass dies gemeinsam gelingen kann.

Download: Stellungnahme als PDF