Jugend

14.3.2023 – Stadt Duisburg unterstützt freie Träger von Kindertageseinrichtungen

Landesregierung muss das strukturelle Kita-Finanzierungsproblem lösen

Die Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände (AGV) in Duisburg begrüßt die im Jugendhilfeausschuss beschlossene Neuregelung der Finanzierung des Trägeranteils freier Träger von Kindertageseinrichtungen. Nunmehr finanziert die Stadt Duisburg 60% des KiBiZ-Trägeranteils. „Die Kita-Träger erkennen diesen ersten Schritt der Stadt an. Dies gibt Planungssicherheit für die Träger und Verlässlichkeit für Eltern und Kinder“ sagt Dirk Tänzler, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände und Geschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, der zusammen mit Dr. Marcel Fischell, Geschäftsführer des Evangelischen Bildungswerkes Duisburg die Gespräche seitens der Wohlfahrtsverbände geführt hat. Diesem Beschluss sind rund 1 ½ Jahre Gespräche und Verhandlungen zwischen den Vertretern der Wohlfahrtspflege, der Kommunalpolitik und dem zuständigen Dezernat und Jugendamt vorausgegangen. Herr Dr. Fischell begrüßt ebenfalls die finanzielle Unterstützung „Es ist gut, dass die Politik und die Stadtverwaltung die finanziellen Nöte der Träger anerkennt und hier unterstützt.“ Er mahnt aber auch, dass „wir in den Kindertageseinrichtungen immer noch einen erheblichen Teil der Finanzierung aus eigenen Mittel bestreiten müssen. Die Zuschüsse für die Kindertageseinrichtungen steigen jedes Jahr an, und damit auch der Betrag, den wir freie Träger beisteuern müssen. Es ist eine Frage der Zeit, wann die ersten Träger wieder an ihre finanziellen Grenzen stoßen werden.“

Das grundsätzliche Problem liegt dabei im Kinderbildungsgesetz des Landes NRW, das einen Trägeranteil vorsieht. „Die Landesregierung muss endlich das strukturelle Finanzierungsproblem von Kindertageseinrichtungen abschaffen“ fordert Fischell. Dirk Tänzler ergänzt: „Da sich die Landesregierung hier noch nicht bewegt, appellieren wir an die Kommune, die Politik und alle Träger, mit größtmöglichem Nachdruck auf die Landesregierung einzuwirken, die Trägeranteile aufzuheben. Gesprächsrunden zur Finanzierungsunterstützung der Kindertageseinrichtungen zwischen Kommunen und freien Trägern können nicht zur Dauerlösung werden. Die Landesregierung muss hier Verantwortung übernehmen.“ Infos zur Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände (AGV) in Duisburg gibt es im Netz unter https://wohlfahrtsverbaende-duisburg.de.


15.11.2021 Schulsozialarbeit in Duisburg

Duisburg bald ohne Schulsozialarbeit?

Längst ist bekannt, dass die Pandemie insbesondere für Kinder und Jugendliche schwere
Folgen hat; sowohl im sozialen, wie auch im schulischen Bereich. Ein Instrument, das die- sen Zustand abmildern kann, ist die Schulsozialarbeit. Doch gerade diese ist in Duisburg leider gefährdet: Entgegen der Zusicherung des Landes kann nicht von einer Verstetigung dieses Angebots gesprochen werden. Lange hatten die freien und öffentlichen Träger der Schulsozialarbeit die neue Förderrichtlinie des Landes ersehnt, doch die Verträge der Mitar-beitenden sind weiterhin befristet. Überhaupt gilt die neue Richtlinie nur für fünf Jahre.

Und das in einem Bereich, in dem Beziehungsarbeit unerlässlich ist. Aktuell haben die Schul- sozialarbeiter*innen Verträge, die am 31.12.2021 auslaufen. Für das Programm „Aufholen nach Corona“ stellt das Land Millionenbeträge zur Verfügung, aber dieses sieht nur kurzfristige An-gebote für Kinder und Jugendliche vor. Es ist nicht zu akzeptieren, dass seit Jahren bewährte Arbeit, die auch langfristige Probleme der Betroffenen lindern könnte, weiterhin so stiefmütter-lich behandelt wird.

Die Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege in Duisburg betrachten
diesen Zustand als Skandal und fordern eine dauerhaft gesicherte Schulsozialarbeit mit
unbefristeten Stellen. Andernfalls können die Träger den Fortbestand dieser wichtigen Arbeit
nicht garantieren.

Download als PDF: 2021-11-15_PM_Schulsozialarbeit

28.08.2020 Kinder fördern – Familien entlasten – Ganztagsbetreuung ausbauen

Forderungen an die Kommunalpolitik

Nach dem Willen der Bundesregierung sollen ab dem Jahr 2025 alle Kinder im Grundschulalter einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz im Offenen Ganztag (OGS) erhalten. Auch unabhängig davon wächst der Bedarf an einer Nachmittagsbetreuung in den Familien. In den Kindertageseinrichtungen ist die Betreuung der Kinder von 45 Stunden pro Woche weit ver-breitet; die Erwerbsbiografien beider Elternteile sind auf diesen Betreuungsumfang hin ausge-richtet.

Mit der Einschulung des Kindes ist die Betreuung und damit verbunden die Aufrechterhaltung der beruflichen Tätigkeit beider Elternteile gefährdet, solange kein Anspruch auf einen Platz im Offenen Ganztag besteht. Wenn sich dies jetzt ändern soll, steht der Offene Ganztag vor einem starken Wachstum, vergleichbar zuletzt mit dem Ausbau der Kindertageseinrichtungen im Zuge des Rechtsanspruchs auf einen Platz für ein- bis dreijährige Kinder seit 2013.

Beim Ausbau des Offenen Ganztags an Grundschulen ist nicht nur das Land Nordrhein-West-falen für die finanzielle Ausstattung und rechtliche Ausgestaltung dieses Angebots verantwort-lich; die Kommune als Schulträger und damit als Eigentümer der Schulgebäude und deren sach-licher Ausstattung ist maßgeblich bei der Gestaltung und dem Ausbau der Betreuungsplätze in der Pflicht.

Mit Blick auf diese kommunale Zuständigkeit von Politik und Verwaltung fordern die Wohlfahrtsverbände folgende Maßnahmen:

Zusätzliches Personal durch Erhöhung des kommunalen Zuschusses

Um den Anforderungen der OGS-Kinder gerecht zu werden, setzen wir uns für zusätzliches Personal in der OGS ein. Wir begrüßen die Erhöhung der Landesmittel in den vergangenen Jahren; genauso dringend ist es, dass die Stadt Duisburg ihren kommunalen Anteil an der Finanzierung des OGS erhöht, um den Betreuungsschlüssel an den einzelnen Standorten zu verbessern.

Erweiterung der Betreuungsräume für den Offenen Ganztag

Bereits jetzt zeigt sich, dass die Anzahl der Betreuungsräume für den Offenen Ganztag nicht mehr ausreicht. Raumbedarf und Ausstattung der OGS-Betreuung stehen nicht selten im Kon-flikt mit dem Raumbedarf anderer Angebote in den Schulen (z.B. Schulsozialarbeit). Daher muss dringend ein Ausbau der Betreuungsräume durch Neu- und Anbau oder durch die Er-schließung weiterer Räume erfolgen. Dazu gehört auch die die Anschaffung neuer und zusätz-licher Möbel und Spielgeräte.

Ausbau der Mensen in den Grundschulen

Um allen Kindern in der OGS-Betreuung analog zu der rechtlichen Vorgabe in Kindertages-einrichtungen ein warmes Mittagessen anbieten zu können, ist der Ausbau der Mensen drin-gend erforderlich. Derzeit sind sie teilweise im Keller der Schulgebäude untergebracht. Die Kapazitäten an Sitzplätzen wie auch an notwendiger Küchenausstattung einschließlich der Voraussetzungen zur Einhaltung der Hygienevorschriften sind erschöpft.

Digitalisierung

Die Digitalisierung der Schulen hat nicht erst seit den pandemie-bedingten Schulschließungen an Bedeutung und Dringlichkeit zugenommen. Neben der Ausstattung mit Endgeräten und Inter-netzugängen muss das Augenmerk auch auf die Kompetenz des Lehrpersonals sowie auf die Veränderung bestimmter Tagesabläufe und Kommunikationswege der Schule gerichtet werden. Bei diesen für den gesamten Schulbetrieb notwendigen Prozessen gilt es, den Offenen Ganztag mit einzubinden, um die Entstehung einer quantitativ und qualitativ unterschiedlichen Digital-ausstattung zu verhindern.

Ferienbetreuung

Am 25.11 2019 hat der Rat der Stadt Duisburg ein neues Konzept für den Offenen Ganztag in Duisburg beschlossen, in dem nun auch die Ferienbetreuung zum obligatorischem Bestandteil des Angebots geworden ist. Die finanzielle Ausstattung dieser Ferienbetreuung ist zu niedrig und deutlich unterhalb eines kostendeckenden Betriebs angesetzt. Die Wohlfahrtsverbände fordern daher eine Erhöhung des finanziellen Zuschusses entsprechend den seitens der OGS-Träger vorgelegten Kalkulationen.

Download als PDF: 2020-08-28_Forderungen_Offener_Ganztag

05.03.2020 Finanzielle Sicherstellung der Schulsozialarbeit

Sehr geehrte Frau Ramb,

die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege in Duisburg, in deren Namen ich mich an den Herrn Minister über Sie als die Leiterin der zuständigen Fachabteilung des Ministeriums wende, sind in enger Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und dem Schulverwaltungsamt in Duisburg seit vielen Jahren in der aus Mitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes finanzierten Schulsozial-arbeit tätig. Trotz schwieriger und unsicherer Rahmenbedingungen ist es dank der vertrauens-vollen Arbeitsbeziehungen zwischen allen Beteiligten gelungen, diese Arbeit bis heute in einem Umfang von 45 Vollzeitstellen durchzuführen.

Wie den Protokollen des Rates der Stadt und des Jugendhilfeausschusses, öffentlichen Äußer-ungen des zuständigen Beigeordneten und der einschlägigen kommunalen Fachämter wie auch der Lokalpresse regelmäßig zu entnehmen ist, stößt unsere Arbeit bei den Schulkindern, den Erziehungsberechtigten, Schulkollegien und -leitungen wie auch bei den politisch Verantwort-lichen auf viel Lob und wird als qualitativ hochwertig wahrgenommen. In einer Haushaltssicher-ungskommune wie Duisburg, in der vier von zehn Kindern arm oder von Armut bedroht sind und über 100 Grundschullehrer und -lehrerinnen fehlen, ist das auch besonders wichtig.

Herr Minister Laumann hat angesichts der oben angesprochenen Unsicherheiten bereits im Oktober 2017 gegenüber der Presse erklärt , NRW werde für den Fall, dass der Bund die von ihm 2014 beendete Finanzierung zusätzlicher Schulsozialarbeit ab 2019 nicht wieder übernehmen sollte, in der mittelfristigen Finanzplanung des Landes die Fortschreibung des Ansatzes in un-veränderter Höhe von 47,7 Millionen Euro bis 2021 vorsehen und so den Bestand von 1.000 Stellen, die durch die Vorgängerregierung außerhalb der Finanzierung des Schulministeriums und der Kommunen im Sozialetat zur Verfügung gestellt wurden, sichern.

Nun sind aber unseres Wissens die angekündigten Mittel zwar im Landeshaushalt vorgesehen, werden aber nicht freigegeben. Bei allem Verständnis für den dahinter womöglich noch stehen-den Gesprächsbedarf zwischen Land und Bund weisen wir nachdrücklich darauf hin, dass für eine verantwortliche und dem stark anwachsenden Bedarf an Schulsozialarbeit angemessene Personalbewirtschaftung die Zeit jetzt schon knapp ist.

Anders als vielfach üblich haben die Verbände in Duisburg dem wenig stabilen Finanzierungs-rahmen zum Trotz in den vergangenen Jahren gerade in der Schulsozialarbeit zunehmend auf unbefristete (und selbstverständlich tarifgebundene) Beschäftigungsverhältnisse gesetzt, um für die vielfältigen Aufgaben bei familiären Problemen, Integrationsfragen, Suchtthemen oder auch der Unterstützung im Verkehr mit Behörden die notwendige persönliche Beziehungs-qualität gewährleisten zu können, die der Herr Minister ja in anderen Handlungsfeldern wie zum Beispiel der Pflege zu Recht öffentlich immer wieder herausstellt.

Da aktuell nun aber die vom MAGS angekündigte Finanzierung der Schulsozialarbeit in der Luft hängt, werden wir nicht verhindern können, dass sich unser Personal schon jetzt beruflich anderweitig zu orientieren beginnt, weil es aus verständlichen Gründen angesichts des drohen-den Wegbruchs eines Arbeitsgebietes berufliche Sicherheit braucht. Da es sich hier ausnahms-los um am Arbeitsmarkt gesuchte Fachkräfte handelt, wird schon bald eine vernetzte und hoch-professionelle Infrastruktur zu bröckeln beginnen, die von den Mitarbeitenden selbst, von uns als Trägern, von der Zielgruppe und von den beteiligten Stellen aus Politik und Verwaltung als wertvoll und gerade in unserer Stadt eigentlich unverzichtbar angesehen wird. So etwas ist schnell zerstört und nur langsam wieder aufgebaut!

Wir bitten Sie, sehr geehrte Frau Ramb, diese unsere Gesichtspunkte dem Herrn Minister nahezubringen, verbunden mit unserer dringenden Bitte, die avisierten Haushaltsmittel der MAGS-finanzierten Schulsozialarbeit möglichst umgehend in der angekündigten Höhe frei-zugeben bzw. den Kommunen hinsichtlich Zeitpunkt und Umfang so verbindliche Angaben zu machen, dass diese mit uns die Planung für die Zukunft weiterführen kann.

Download als PDF : 2020-03-05_Schulsozialarbeit

16.08.2013 Schulsozialarbeit in Duisburg – eine Erfolgsgeschichte

Seit Februar 2012 arbeiten im Auftrag der Stadt Duisburg 45 Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) an 50 Duisburger Schulen, insbesondere an 38 Grundschulen.

Angestellt sind sie bei den Trägern der Freien Wohlfahrtspflege. In dieser Zeit wurde von ihnen viel bewirkt. So wurden durch die Schulsozialarbeit nach dem BuT in 2012

  • rund 2500 Anträge zum Bildungs- und Teilhabepaket von Eltern, die Bezieher von Leistungen wie SGB II, Wohngeld, Kinderzuschlag sind, begleitet,
  • über 6.500 Schülerinnen und Schüler dieser Schulen persönlich beraten,
  • über 4.000 Beratungsgespräche mit Eltern (vor allem dieser SchülerInnen) geführt,
  • über 3.000 kollegiale Beratungskontakte für Lehrer abgeschlossen,
  • über 500 sozial- und freizeitpädagogische Projekte in diesen Schulen angeboten.

In Duisburg sind bereits seit längerer Zeit 55 Schulsozialarbeiter/innen im Rahmen des Landes-programmes an Schulen tätig, ihre Refinanzierung geschieht über eingesparte Lehrerstellen. Doch für kleinere Systeme, wie Grundschulen, ist die Einsparung von Lehrerstellen nicht mög-lich, deshalb gab es in diesem Bereich noch keine Schulsozialarbeiter.

Durch das Bildungs- und Teilhabepaket konnte nun auch bei einem Teil dieser Schulen endlich Schulsozialarbeit installiert werden. Dies ist besonders positiv, da bedingt durch das jüngere Alter verbunden mit der noch frühen Schulerfahrung der Zugang zu Kindern und ihren Familien leichter und vor allem präventiv stattfinden kann. Schulsozialarbeit ist besonders erfolgver-sprechend, wenn Armutsprävention zu ihren primären Aufgabenfeldern zählt.

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Berechnung der ALG II Sätze für Kinder und der daraufhin erfolgten Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets wurde bereits ein Rahmen gesetzt. Die Zielgruppe für Schulsozialarbeiter nach dem BuT sind vor allem Kinder aus Armuts-verhältnissen. Armut ist der stärkste Risikofaktor für die Entwicklung von Kindern und Jugend-lichen. Weder Geschlecht, Migrationshintergrund oder andere Faktoren haben eine solch ent-scheidende Auswirkung auf die Lebenslagen und Entwicklungschancen von Kindern, wie Armut.

Auf den Aspekt des Sozialraums wurde bereits in der Planung zur Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes Einfluss genommen, indem der Bedarf der Schulstandorte nach einem sozialen Index ermittelt wurde. Durch den besonderen Schwerpunkt in der Arbeit auf leistungsberechtigte Kinder findet zudem eine speziell präventive Arbeit der am stärksten benachteiligten Gruppe von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien statt.

Die Beratung der Eltern seitens der Schulsozialarbeit ist für viele Familien der (leider) erste Zugang zu Beratungs- und Hilfsangeboten. Ein Qualitätsmerkmal des Jugendhilfeangebotes Schulsozialarbeit im Rahmen des BuT in der Trägerschaft der Freien Jugendhilfe ist die Ein-bindung und enge Vernetzungs- und Kooperationsmöglichkeit zu den Fachdiensten und Ange-boten der Träger, z. B. der Sozial-, Erziehungs- oder Schuldnerberatung.

Der große Gewinn besteht darin, dass die Fachkräfte der Wohlfahrtsverbände frühzeitiger, kompetenter, zügiger und sehr niederschwellig über bestehende Hilfsangebote informieren können. Eltern werden schneller an z. B. Beratungsstellen weitergeleitet oder es können Hilfe-angebote vermittelt werden. Eine enge Kooperation der Fachkräfte mit den innerverbandlichen Beratungs- und Hilfsangeboten stärkt zusätzlich die Erziehungskompetenz der Eltern unmittel-bar.

Aktuell reichen die Fördermittel, die der Bund für einen Förderzeitraum von drei Jahren zur Verfügung gestellt hat, bis zum Februar 2015. Doch die Zielrichtung muss eine Verstetigung dieser so wichtigen Arbeit für unser Schulsystem über den genannten Förderzeitraum hinaus sein.

Die Schulsozialarbeit BuT in Duisburg

  • zeigt eine gelungene Kooperation von Jugendhilfe und Schule,
  • hilft Kindern zu mehr Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit,
  • erreicht Eltern mit weitergehendem Hilfebedarf,
  • hilft Kindern, die durch den familiären Wandel vielfältig belastet sind, durch Armut, fehlende Ausbildungs- und Berufsperspektiven, Gewalt und zu großem Medienkonsum,
  • ist sozialraumorientiert und nutzt gewinnbringend die Ressourcen des Stadtteils,
  • geschieht auf Augenhöhe von Schule und Trägern der Jugendhilfe.

Die Duisburger Schulsozialarbeit BuT ist ein Erfolgsmodell und muss auch nach Februar 2015 weiterfinanziert werden. Deshalb fordert die Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Duisburg alle Ratsmitglieder auf, sich, unabhängig ihrer politischen Zugehörigkeit, bei ihren Landtags- und Bundesabgeordneten für eine Weiterfinanzierung dieser wichtigen und erfolg-reichen Maßnahme an Duisburger Schulen einzusetzen.

Download: Stellungnahme als PDF