Arbeitsmarkt

16.12.2022 Wohlfahrtspflege Duisburg kritisiert Kürzungen bei den Leistungen zur Eingliederung in Arbeit

Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Duisburg, 16.12.2022

Die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit („Eingliederungstitel“) werden laut Bundeshaushalt 2023 um 609 Millionen Euro gekürzt. Das bedeutet für die Stadt Duisburg, das dem Jobcenter Duisburg im kommenden Jahr etwa 10 Millionen Euro weniger für die Integration in Arbeit zur Verfügung steht.

Aus dem Eingliederungstitel werden alle arbeitsmarktpolitischen Angebote für Menschen, die Leistungen aus dem SGB II beziehen, finanziert. Die notwendigen Beratungsleistungen, die Qualifizierung und die öffentlich geförderte Beschäftigung. Eine Kürzung der Mittel führt zu einer deutlichen Einschränkung der bisherigen Leistungen.

Diese Entwicklung hat einschneidende Folgen für die über 30.000 Arbeitslosen in Duisburg und für die Entwicklung unserer Stadt.

„Die derzeit 2.250 Arbeitsgelegenheiten (AGH) werden voraussichtlich um 50% reduziert und die Möglichkeiten einen Arbeitsplatz im Rahmen des „Teilhabechancengesetzes“ (§ 16i SGB II) zu erhalten deutlich eingeschränkt. Beide arbeitsmarktpolitischen Angebote sind gerade in Duisburg
äußerst erfolgreich um Langzeitarbeitslosen eine Perspektive zu ermöglichen!“, so Udo Horwat (Diakoniewerk Duisburg).

Zudem sind die Kürzungen der Leistungen zur Eingliederung in Arbeit angesichts des Mangels an Arbeitskräften und Fachkräften absolut unverständlich.

Auswirkungen werden die Kürzungen auch bei den Trägern haben. Durch die Reduzierungen der sog. AGHs fallen viele wichtige Tätigkeiten in den gemeinnützigen Einsatzstellen die der Duisburger Stadtgesellschaft zugutekommen weg. Zu befürchten ist zudem, dass die Kürzungen bei einigen Trägern auch zum Stellenabbau führen können.

Desweiteren bewertet die Wohlfahrtspflege die Umsetzung des neuen Bürgergeldes zum Januar 2023 in Duisburg kritisch. „Die Erhöhung der Regelsätze reicht nicht aus, um das Existenzminimum vieler langzeitarbeitsloser Menschen abzusichern. Schon vor der Inflation war der Regelsatz nach wissenschaftlichen Berechnungen um 180 Euro zu niedrig, nun soll ab Januar 2023 eine Erhöhung um monatlich nur 52 Euro kommen. Das ist völlig unzureichend! Auch die weiterhin bestehenden Sanktionsmaßnahmen sind nicht hilfreich. Der angekündigte inhaltliche Wechsel von der Hartz-IV-Systematik zum Bürgergeld ist nicht erkennbar.“, kritisiert Dirk Tänzler, Sprecher der AGV (Parität Duisburg).

Deshalb der Appell der Arbeitsgemeinschaft der Verbände in Duisburg: Wir brauchen einen auskömmlichen und planbaren Eingliederungstitel für die künftigen Jahre! Es ist besser, Arbeit und gesellschaftliche Teilhabe zu finanzieren – als Arbeitslosigkeit! Die Freie Wohlfahrtspflege Duisburg bittet die Duisburger Bundestags- und Landtagsabgeordneten sowie die arbeitsmarktpolitischen Partner, sich deshalb dringend für eine Erhöhung der Mittel für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ einzusetzen!

11.04.2017 Modellprojekt Sozialer Arbeitsmarkt NRW

Jeder Versuch, Langzeitarbeitslosigkeit zu beseitigen, um den Menschen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, wird von den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege grundsätzlich begrüßt. Das Problem „Langzeitarbeitslosigkeit“ hat sich in den letzten Jahr-zehnten so aufgestaut, dass es immer schwieriger wird, Lösungen zu finden, um die betroffenen Menschen dauerhaft in Beschäftigung zu bringen. Es entstehen ein qualitatives Problem und ein quantitatives Problem.

In Duisburg sind inzwischen 15.000 Menschen langzeitarbeitslos: 15.000 Menschen, die länger als vier Jahre erwerbslos sind. Viele von ihnen haben sich vergeblich darum bemüht, einen Arbeitsplatz im ersten Arbeitsmarkt zu bekommen, sind persönlich frustriert und meistens auch fachlich abgehängt. Die Schnelllebigkeit der Weiterentwicklung in allen Berufen führt dazu, dass Qualifizierungslücken entstehen, die oftmals nicht mehr geschlossen werden können, vor allen Dingen dann nicht, wenn die Menschen darüber psychisch krank geworden sind.

Deshalb ist es richtig, in einer so genannten Förderkette Betroffene schrittweise wieder an den ersten Arbeitsmarkt heranzuführen. Wenn die Zielsetzung des neuen Projektes des Landes NRW darin besteht, dass man lediglich 10 Prozent in den ersten Arbeitsmarkt vermitteln will, macht dies deutlich, wie problembehaftet die betroffenen Menschen sind. Der erste Arbeits-markt bleibt für die meisten von ihnen ein „Closed Shop“. Somit ist es falsch zu glauben, dass bei einer günstigen Entwicklung des Arbeitsmarktes diese Menschen alle in den ersten Arbeits-markt integriert werden können. Trotzdem fordert die Arbeitsgemeinschaft der Verbände alle Unternehmen und Betriebe auf, mehr Mut zu beweisen, Menschen einzustellen, die auf den ersten Blick nicht in ihr Portfolio passen.

Es zeigt sich allerdings, dass die Hartz-IV-Reform des „Forderns und Förderns“ nicht den gewünschten Erfolg gebracht hat. Aus Sicht der Verbände ist das ein Ergebnis der ständig wechselnden Förderprogramme, die eher der politischen Beruhigung der Öffentlichkeit als der inhaltlichen Weiterentwicklung von Arbeitsmarktprojekten gedient haben. Die veränderte För derpolitik der Bundesagentur für Arbeit hat dazu geführt, dass kaum noch manuell und hand-werklich ausgerichtete Programme angeboten werden. Gerade in einer Stadt wie Duisburg. die mehr Langzeitarbeitslose hat als andere Regionen, ist aber eine differenzierte Betrachtung der Struktur der Arbeitslosen notwendig. Nicht alle können so einfach in alle Berufe re-integriert werden.

In der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit sind befristete Modellprojekte nicht der richtige Ansatz. Die Arbeitsgemeinschaft der Verbände in Duisburg fordert die Landesregierung und die Bundesregierung auf, einen staatlich subventionierten Arbeitsmarkt zu implementieren und gesetzlich abzusichern. Die Menschen müssen in gesellschaftlich anerkannten Beschäftigungs-verhältnissen mit tariflichen Absicherungen und unbefristeten Arbeitsverträgen angestellt werden. Die Finanzierung eines solchen Arbeitsmarktes kann zum größten Teil durch den sogenannten Aktiv-Passiv-Tausch abgesichert werden. Das bedeutet, dass die Kosten der Unterkunft und die Sozialhilfe aufgestockt durch einen entsprechenden Teil dazu führen, dass die Menschen durch ihre eigene Arbeit ohne Alimentation die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zurückgewinnen können.

Die Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände nimmt in Duisburg ihre Verantwortung wahr, indem sie gemeinsam mit der Gesellschaft für Beschäftigungsförderung GfB 200 Plätze an-bietet. Die beteiligten Beschäftigungsträger fordern eine auskömmliche Finanzierung, damit die Anforderungen für die Arbeit mit diesen Menschen erfüllt werden können. Ein sogenanntes Modellprojekt mit dem Auslaufen im Jahr 2018 hat keinen Wert, wenn nicht die Verstetigung durch die Schaffung eines staatlich subventionierten Arbeitsmarktes anschließend an dessen Stelle tritt.

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22.11.2013 Duisburger Arbeitsmarktpolitik am Ende

Der Bund hat sein Budget für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zwischen 2010 und 2013 von 6,7 auf 3,3 Milliarden reduziert. Nur noch 134.000 Menschen befanden sich im März dieses Jahres in Beschäftigung schaffende Maßnahmen, die meisten von ihnen (100.000) in Arbeits-gelegenheiten (Ein-Euro-Jobs). Hierbei muss noch einmal deutlich unterstrichen werden, dass die Gemeinwohlarbeit die Ultima Ratio eines Gesamtförderpaketes abbildet und immer die letzte Möglichkeit der Förderung von langzeitarbeitslosen Menschen ist. 500.000 Langzeit-arbeitslose haben seit zwei Jahren und länger keine Fördermaßnahme mehr angeboten be-kommen.

Förderung nur für Leistungsstarke

Der Bundesrechnungshof hat Anfang des Jahres die Politik der Arbeitsverwaltung öffentlich kritisiert: Um die gewünschten Erfolgszahlen zu produzieren, werden zu Lasten der Langzeit-arbeitslosen die Vermittlungsbemühungen auf diejenigen konzentriert, die sehr gute Chancen zum Wiedereinstieg haben. Die Creaming-Politik der Bundesanstalt für Arbeit führt zunehmend dazu, dass nur die Leistungsstärksten und Vermittelbaren Förderleistungen bekommen, um schnellstmögliche Erfolge zu erzielen. Die einzelnen Agenturen und Jobcenter stehen in einem Wettbewerb, in dem jedes Mittel recht ist, Erfolge nachzuweisen.

Auch in Duisburg schlugen diese bundespolitisch zu verantwortenden Entwicklungen zu Buche. Der Eingliederungstitel unseres Jobcenters wurde seit 2010 (damals 66 Millionen Euro) auf die Hälfte reduziert und betrug 2013 32 Millionen Euro. Entsprechend weniger Menschen konnten in Beschäftigungsmaßnahmen gefördert werden. Aktuell sind es 9.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, davon 2.000 in Arbeitsgelegenheiten (Ein-Euro-Jobs).

In unserer Stadt sind nach den aktuellen Zahlen der Agentur für Arbeit 30.800 Personen arbeits-los. Mit diesem Sockel von Arbeitslosigkeit lebt Duisburg seit über zwei Jahrzehnten. Veränder-ungen sind in der Regel marginal und können politisch seriös nicht als Erfolge ausgegeben werden. Wie auch andere Städte im Revier profitiert Duisburg nicht vom wirtschaftlichen Auf-schwung, der unstrittig in der Bundesrepublik Deutschland festzustellen ist.

Die Arbeitslosenstruktur in Duisburg ist erschreckend. Im Rechtskreis des SGB III waren 6.022 Personen arbeitslos, im Rechtskreis des SGB II (Hartz IV) sind 24.815 Personen arbeitslos ge-meldet.

14.000 Menschen sind als langzeitarbeitslos registriert – das entspricht 45% aller Arbeitssuchenden. Jeder zweite Duisburger Arbeitslose ist schon länger als ein Jahr ohne Beschäftigung.

Die anstehende weitere Kürzung im Eingliederungstitel wird die Situation weiter verschärfen und kann in der Folge nur die Bankrotterklärung für die Duisburger Arbeitsmarkt- und Sozial-politik bedeuten. Der Anspruch des SGB II „fördern und fordern“ wird ad absurdum geführt, da den betroffenen Menschen keine Angebote mehr gemacht werden können, die ihnen die Möglichkeit der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben geben. Schon vor zwei Jahren bei einer Debatte im Sozialausschuss waren sich die Parteien darüber einig, dass man nur noch zwischen „Pest und Cholera“ wählen könne, wenn es um die Prioritätensetzung für die übrig gebliebenen Mittel geht.

Die Situation wird sich ab 2014 weiter verschärfen 

Vor diesem Hintergrund kann das Jobcenter in Duisburg seinen Auftrag nicht mehr erfüllen. Die Situation wird sich weiter verschärfen, weil die Öffnung der Märkte in Europa dazu führt, dass Menschen wandern werden und ihre, wenn sie kommen, berechtigten Ansprüche auf Leist-ungen nicht erfüllt werden können. Das bedeutet, dass bei dieser Entwicklung der Bund eigent-lich mehr Geld in das System geben muss. Das Gegenteil ist der Fall! Die Kommunen geraten dermaßen unter Druck, dass es immer schwieriger wird, den sozialen Frieden wieder herzu-stellen. Man kann bei dieser Entwicklung an fünf Fingern abzählen, dass die Kürzungen dazu führen werden, dass rechte Kräfte Sündenböcke ausmachen werden, wie wir es in der Ver-gangenheit immer wieder auch in unserer Stadt erlebt haben.

Es geht also nicht nur ums Geld, sondern um die gesellschaftlichen Konflikte, die entstehen, wenn Menschen ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben verwehrt wird. Die anstehenden Kürzungen in Duisburg, z. B. im Bereich der GWA-Beschäftigten um 75% auf nur noch 500 Stellen, bedeuten, dass wir zurückfallen werden in alte Zeiten des BSHG. Menschen werden alimentiert, ohne entsprechende Angebote sich aus dieser Alimentierung befreien zu können. Das kann nur so gedeutet werden, dass wir in Zukunft langzeitarbeitslose Menschen in Duis-burg aussortieren, für die sich niemand mehr zuständig fühlt. Das ist ein politischer Skandal und entwickelt sich immer mehr zu einer unlösbaren Aufgabe in unserer Stadt.

Duisburg braucht besondere Hilfen 

Die Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege Duisburg stellt dazu fest, dass alle Menschen in Duisburg Teil unserer Stadtgesellschaft sind. Der Grundgedanke von Inklusion heißt: Jeder gehört dazu! 

Die Politik des Aussortierens durch die Agentur und das Jobcenter widerspricht diesem Grund-gedanken. Alle Absichtserklärungen sind unglaubwürdig, alles Beschönigen klingt hilflos und formulierte vermeintliche verbesserte Lebensbedingungen von Menschen sind zynisch und widersprechen dem Grundgedanken einer solidarischen Stadtgesellschaft.

Deshalb fordert die Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege die Verant-wortlichen auf, massiven Druck auf die Bundespolitik und die Landespolitik auszuüben. Im Sinne von Ehrlichkeit erwarten wir, dass die politischen Parteien in dieser Stadt dafür Sorge tragen, dass die Entwicklung einer Arbeitsmarktpolitik in Duisburg nicht mehr „schön“ geredet wird. Wir erwarten eine gemeinsame politische Reaktion auf die besorgniserregende Entwick-lung in der Förderung von arbeitslosen Menschen in Duisburg.

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